Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hütten bei Vertragsabschluss verbindlich reserviert werden d.h. auch bei Stornierung einzelner Hütten wird der komplette Mietpreis fällig. Der Platz der Veranstaltung bzw. der Stellplatz der Hütten muss frei befahrbar für KFZ mit Anhänger sein. Ist dies nicht der Fall muss der Transport der einzelnen Hütten per Hand erfolgen, sodass erhebliche Mehrkosten entstehen die nicht im Vertrag enthalten sind mindestens halber Mietpreis pro Hütte und werden mit sofortiger Wirkung vor Ort fällig. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Hütten aus diversen Gründen nicht aufgebaut werden können. Sollten die Hütten zum vereinbarten Termin nicht leer / besenrein sein, so werden Verzugsgebühren fällig. Böden und Einrichtung sind gegen Verschmutzung und Fette zu schützen. Für Schäden, die während der Mietdauer, an oder auch durch die Hütten entstehen sowie durch unsachgemäße Behandlung, haftet der Mieter bzw. Veranstalter. Vom Mieter angebrachte Schrauben, Nägel etc. müssen entfernt werden vor dem Abbau, aufgrund Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Sollte dies nicht der Fall sein erheben wir eine Pauschalgebühr von 50 ,- aufgrund von Mehrarbeit.